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AGB & Info

 


Auch wir kommen um das so genannte "Kleingedruckte" leider nicht herum. Schließlich bietet die CAD TEC GmbH ein innovatives Spektrum an Produkte und Dienstleistungen an. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der CAD-TEC GmbH unter Berücksichtigung der Interessen aller verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung eines Produktes / Dienstleistung sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CAD-TEC GmbH, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken (wählen Sie hierzu in Ihrem Browser einfach den Menüpunkt "Datei - Drucken").

Allgemeine Geschäftsbedingungen, CAD-TEC GmbH, Vers.1.12k

I. Allgemeines und Geltungsbereich
Der Online-Shop "Kamin-Galaxy.de" wird betrieben durch die CAD-TEC GmbH. Verträge kommen ausschließlich mit der CAD-TEC GmbH, Uferstrasse 2a in D-65468 Trebur zustande. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. CAD-TEC GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers/Käufers oder anderer Vertragspartner. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die CAD-TEC GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

II. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag mit der CAD-TEC GmbH kommt nur zustande, sofern ihr gegenüber abgegebene Bestellungen von der CAD-TEC GmbH schriftlich - auch per Telefax oder E-mail - bestätigt werden oder CAD-TEC GmbH ihnen durch Lieferung oder Teillieferung der Ware nachkommt.
2. Besonderheiten beim Online-Shop:
Online abgegebene Bestellungen des Kunden sind verbindlich und können von der CAD-TEC GmbH innerhalb von drei Werktagen angenommen werden. Der Kunde erhält unverzüglich eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail. Der Kaufvertrag mit der CAD-TEC GmbH kommt noch nicht durch die Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden der Auftrags- bzw. Verfügbarkeitsbestätigung von der CAD-TEC GmbH zustande. Der vorgenannten Bestätigung gleich steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware.

III. Angebot und Lieferung
1. Sämtliche Angebote, Preislisten, Liefertermine, Fristen und Werbeunterlagen der Fa. CAD-TEC GmbH sind frei bleibend und unverbindlich, soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
2. Liefer- und Leistungsfristen verändern sich angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer) und anderer, von Fa. CAD-TEC GmbH nicht zu vertretende Hindernisse z.B. Störung bei der Eigenbelieferung, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc.), soweit diese auf die Lieferung der Leistung der Fa. CAD-TEC GmbH von erheblichen Einfluss sind. Wird aufgrund einer solchen, von der Fa. CAD-TEC GmbH nicht zu vertretenden Störung die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, kann die Fa. CAD-TEC GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
3. Ist der Käufer/Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Schadenersatz wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist nur bei nachgewiesenem grob fahrlässigem Verhalten verlangt werden.
4. Die Fa. CAD-TEC GmbH ist bei Waren mit Ersatzmöglichkeit grundsätzlich zur Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenen Preisen berechtigt, soweit dies für den Besteller/Käufer zumutbar ist.
5. Die Fa. CAD-TEC GmbH ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt.
6. Nimmt der Besteller/Käufer ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird durch seinen Wunsch der Versand verzögert, ist die Fa. CAD-TEC GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers/Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Die Fa. CAD-TEC GmbH berechnet dem Besteller/Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 11,5% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Fa. CAD-TEC GmbH ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Besteller/Käufer als Mindestschaden ein Drittel des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächliche Schaden von Fa. CAD-TEC GmbH geringer ist.
7. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, behält sich die Fa. CAD-TEC GmbH Eigentums und Urheberrechte vor. Ohne die schriftliche Einwilligung der Fa. CAD-TEC GmbH dürfen diese Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch dritten Personen oder Firmen zugängig gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen, bildliche Darstellungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
8. Sonderanfertigungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen der Fa. CAD-TEC GmbH und dem Kunden durchgeführt. Bei Sondervereinbarungen sind dabei allein die von dem Kunden angefertigten Zeichnungen und/oder Angaben maßgeblich. Jegliche Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen sind vom Rückgabe und/oder Umtauschrecht ausgeschlossen.

IV. Verpackung und Versand
1. Versand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sofern die Versandart vom Besteller/Verkäufer nicht vorgeschrieben wird, bleibt die Wahl der Verpackung/Versandart der Fa. CAD-TEC GmbH überlassen. Wird vom Besteller/Käufer eine besondere Versandart oder Spezialverpackung gewünscht, behält sich die Fa. CAD-TEC GmbH vor, die hierbei entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Rückgabe unserer Verpackungen: Verpackungen, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen (etwa den "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG), können Privatkunden unentgeltlich an folgende Adresse zurücksenden: CAD-TEC GmbH, Uferstrasse 2a, 65468 Trebur. Zur Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir sorgen dann für die Wiederverwendung bzw. Entsorgung der Verpackungen gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung.

V. Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Sofern der Vertrag mit dem Kunden ausschließlich unter Verwendung von Ferntelekommunikationsmitteln (E-Mail, Telefon, Telefax) zustande gekommen ist und der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat der Kunde das Recht, den geschlossenen Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss gegenüber der CAD-TEC GmbH zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware oder Teillieferung beim Kunden. Der Widerruf kann entweder schriftlich oder per E-Mail und/oder durch Rücksendung der Ware an die nachfolgend genannte Adresse erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die:
CAD-TEC GmbH,
Uferstrasse 2a
in D-65468 Trebur.
Die üblichen Kosten werden nachträglich erstattet.
Unfrei versandte Ware wird nicht angenommen.
2. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden, es sei denn die Verschlechterung der Ware beruht ausschließlich auf deren Prüfung. Die Wertersatzpflicht können Sie vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer gebrauchen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt
3. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, bei Sonderanfertigungen, preisreduzierter Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen sowie bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden, z.B. Online-Auktionen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich an die CAD-TEC GmbH zurückzusenden. Der Kunde erhält nach Eingang des Widerrufs und/oder nach Rücksendung der Ware, den Warenwert von der CAD-TEC GmbH erstattet. Die CAD-TEC GmbH ist jedoch berechtigt, die in den nachfolgenden Absätzen III. bis IX. aufgeführten Kosten von dem Rückerstattungsbetrag in Abzug zu bringen.
5. Die CAD-TEC GmbH ist berechtigt, dem Kunden ein Nutzungsentgelt für den Gebrauch der Ware in Rechnung zu stellen. Das Nutzungsentgelt bemisst sich nach den für die Vermietung der Geräte jeweils geltenden Preislisten. Es gilt insoweit IX. Absatz 1.
6. Die CAD-TEC GmbH kann von dem Kunden Schadensersatz verlangen, sofern sich durch eine Handlung des Kunden die empfangene Ware verschlechtert hat oder untergegangen ist oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist und der Kunde dies zu vertreten, d.h. ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
7. Die Kosten des Widerrufs sind vom Kunden zu tragen, ebenso die Kosten der Rücksendung, sofern der Gesamtwert der Bestellung EUR 40,00 nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefergegenstände auf den Besteller/Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn die Fa. CAD-TEC GmbH sonstige Leistungen z. B. die Versendung, Anlieferung und/oder Aufstellung beim Besteller/Käufer übernommen hat oder bei Nachlieferungen oder Nachbesserungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche von der Fa. CAD-TEC GmbH nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.

VII. Untersuchung der Waren
Soweit es sich bei dem Besteller/Käufer um einen Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, sind erkennbare Mängel spätestens acht Tage nach Lieferung durch schriftliche Anzeige gegenüber der Fa. CAD-TEC GmbH zu rügen. Bei Lieferungen/Leistungen gegenüber Nichtkaufleuten ist diese Ausschlussfrist für Mängelanzeigen auf öffentliche Mängel beschränkt.

VIII. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Sie sind ohne Skonto zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, erfolgt die Zahlung entweder per Vorauskasse durch Abbuchungsauftrag oder Überweisung oder durch Barzahlung bei Selbstabholung. Behörden oder Großunternehmen kann die CAD-TEC GmbH nach positiver Bonitätsprüfung auch gegen Rechnung beliefern.
3. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausgezeichnet - jeweils inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer exklusive Verpackung, Transport und Versicherung.
4. Die CAD-TEC GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu erhöhen, sofern nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen, die nicht in der Sphäre von der CAD-TEC GmbH liegen, wie z.B. Materialpreissteigerungen oder Tarifabschlüsse eintreten. Die CAD-TEC wird diese auf Verlangen des Kunden nachweisen.
5. Die Preise von CAD-TEC GmbH richten sich nach der jeweils gültigen CAD-TEC GmbH Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung, ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ausschließlich Verpackung.
6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Forderungen per Nachnahme oder Vorauskasse fällig und zahlbar. Die Fa. CAD-TEC GmbH kann Teillieferungen gesondert in Rechnung stellen.
7. Gerät der Besteller/Käufer in Verzug, so ist die Fa. CAD-TEC GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4% p. A. über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbanken zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist eine geringeren Zinsschaden der Fa. CAD-TEC GmbH nach. Die Fa. CAD-TEC GmbH behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ausdrücklich vor.
8. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht jedoch an Zahlung Statt angenommen. Zahlungsanweisungen und Wechsel werden darüber hinaus nur nach besonderer Vereinbarung und unter Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Einziehung unter dem Diskont stehen, werden dem Besteller/Käufer in Rechnung gestellt. Werden eigene oder fremde Wechsel eines Bestellers/Käufers protestiert, werden alle Forderungen der Fa. CAD-TEC GmbH gegen den Besteller/Käufer, auch solche aus Wechsel mit späterer Fälligkeit, sofort zur Zahlung fällig.
9. Kommt der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die Fa. CAD-TEC GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn Teilzahlungen vereinbart sind und der Besteller/Käufer mit einem Betrag von mehr als 10% des noch offenen Kaufpreises in Rückstand bleibt.
10. Die Fa. CAD-TEC GmbH ist berechtigt, Lieferungen ausschließlich gegen Vorkasse auszuführen, wenn sie vernünftigerweise annehmen muss, dass eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers/Käufers eingetreten ist, insbesondere fällige Forderungen der Fa. CAD-TEC GmbH durch den Besteller/Käufer nicht beglichen werden und hieraus eine Gefährdung der Zahlungsansprüche von der Fa. CAD-TEC GmbH folgt. Ferner kann Fa. CAD-TEC GmbH weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis oder hier aus wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder vor Aufträgen von Besteller/Käufer bar bezahlt bzw. entsprechende Sicherheiten gestellt werden. Kommt der Besteller/Käufer innerhalb angemessener Frist diesem Verlangen der Fa. CAD-TEC GmbH nicht nach, ist Fa. CAD-TEC GmbH unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden ein Drittel des vereinbarten Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass der Schaden von der Fa. CAD-TEC GmbH geringer ist.
11. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind außer der Geschäftsführung nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht der Fa. CAD-TEC GmbH berechtigt.
12. Ist der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig.

IX. Vermietung
1. Die Mietpreise für die Geräte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und verstehen sich als netto Tages- oder Wochenpreise. Eine die Wochenfrist überschreitende Mietzeit wird tagesgenau abgerechnet.
2. Die Mietsache wird von der CAD-TEC GmbH versichert. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Der Versicherungssatz beträgt 5% des Wochenmietpreises und wird wöchentlich berechnet. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Auslieferung der Ware aus dem Lager von der CAD-TEC GmbH bis Rückgabe der Ware an die CAD-TEC GmbH. Es gelten die Versicherungsbedingungen von der CAD-TEC GmbH. Die Versicherung gilt nicht für Geräte, die vom Kunden unbeaufsichtigt an einem ungesicherten Ort zurückgelassen werden oder die für Messen zu Ausstellungszwecken verwendet werden. Eine Nichtinanspruchnahme der Versicherung muss der CAD-TEC GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
3. Der Mietzins ist im Voraus zu zahlen. Er ist binnen 8 Tagen nach Rechnungszugang rein netto zahlbar. Im Übrigen wird auf Absatz VIII. verwiesen.
4. Die Vermietung von Ware durch die CAD-TEC GmbH erfolgt ausschließlich gegen Kaution in Höhe des zweifachen Gesamtmietzinses. Die Kaution ist bei Abschluss des Mietvertrages in bar zu hinterlegen.
5. Der Gebrauch der Geräte durch den Kunden hat entsprechend den Gebrauchs- und Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der von der CAD-TEC GmbH vorgesehenen Weise zu erfolgen. Der Kunden hat weiterhin sämtliche Instruktionen des Herstellers oder von der CAD-TEC GmbH zu befolgen, ebenso die technischen Instruktionen von der CAD-TEC GmbH. Für Schäden, die an der Mietsache durch das Nichtbeachten der vorgenannten Anweisungen/Instruktionen entstehen, ist der Kunde verantwortlich.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die CAD-TEC GmbH über Schäden, Störungen oder Fehler der Mietsache unverzüglich zu informieren und deren Anweisungen zu beachten. Er ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen, oder Justierungen vorzunehmen bzw. Reparaturen an den Geräten durchzuführen, es sei denn die CAD-TEC GmbH hat ihn hierzu schriftlich ermächtigt. Der Kunde haftet für solche Schäden, die durch einen Eingriff oder eine Veränderung der Mietsache entstanden sind.
7. Soweit der Kunde die Fehler, Störungen und Schäden nicht zu vertreten hat, kann er nach seiner Wahl entweder Nachbesserung oder Neulieferung des Gerätes verlangen. Sofern der CAD-TEC GmbH eine sofortige Behebung des Mangels bzw. Neulieferung nicht möglich sein sollte, ist der Kunde berechtigt, den Mietzins anteilig zu mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf entgangenen Gewinn.
8. Verpackungen, Bedienungsanweisungen sowie Zubehör sind Teil der Mietsache und stehen im Eigentum von der CAD-TEC GmbH. Sie sind pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben.
9. Eine Pfändung des Geräts hat der Kunde der CAD-TEC GmbH unverzüglich unter Übersendung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite Rechte (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger etc.) an der Mietsache geltend gemacht werden.

X. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus diesem Vertragsverhältnis resultierender, bei Vollkaufleuten auch aller sonstigen beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fa. CAD-TEC GmbH gegen den Besteller/Käufer zustehenden Ansprüche, behält sich die Fa. CAD-TEC GmbH das Eigentum an allen gelieferten Waren vor.
2. Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen, insbesondere sie weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen. Eine solche Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich über die Fa. CAD-TEC GmbH bzw. mit deren schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung. Der Besteller/Käufer ist ebenfalls nicht ermächtigt, Vorbehaltslieferungsgegenstände oder im Miteigentum von der Fa. CAD-TEC GmbH stehende Gegenstände im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Sollte der Besteller/Käufer die Ware dennoch weiter veräußern, so tritt er seine künftigen Kaufpreisansprüche hieraus bereits mit Vertragsabschluß bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, gegenüber der Fa. CAD-TEC GmbH bestehender Ansprüche zur Sicherung an die Fa. CAD-TEC GmbH ab. Die Fa. CAD-TEC GmbH nimmt diese Abtretung an. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers/Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller/Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an die Fa. CAD-TEC GmbH ab, wobei er sich seinerseits das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten hat. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages einschließlich Umsatzsteuer, den die Fa. CAD-TEC GmbH für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Besteht bei den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil der Fa. CAD-TEC GmbH, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen abgetreten. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, der Fa. CAD-TEC GmbH auf Verlangen unverzüglich Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner, gegen diesen Abnehmer bestehende Ansprüche mitzuteilen und der Fa. CAD-TEC GmbH jederzeit Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu ermöglichen.
3. Werden Vorbehaltslieferungsgegenstände beim Besteller/Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, ist die Fa. CAD-TEC GmbH hiervon unverzüglich telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen.
4. Bezieht die Fa. CAD-TEC GmbH als Einkäuferin Waren, ist ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ausgeschlossen, sofern die Fa. CAD-TEC GmbH den Vorbehalt nicht kannte oder kennen musste.
5. Übersteigen die gewährten Sicherungsrechte den Wert der Forderung der Fa. CAD-TEC GmbH um mehr als 50%, so wird die Fa. CAD-TEC GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

XI. Gewährleistung
1. Die Fa. CAD-TEC GmbH gewährleistet, dass gelieferte Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material/Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige, in der Auftragsbestätigung ausdrücklich von der Fa. CAD-TEC GmbH zugesicherte Eigenschaften besitzen. Die ggf. hierbei zugesicherten Eigenschaften, stellen jedoch keine von der Fa. CAD-TEC GmbH zugesicherten Eigenschaften, sondern ausschließlich zugesicherte Eigenschaften im Namen und Haftung der jeweiligen Patentinhaber, Entwickler oder Hersteller dar. Die Fa. CAD-TEC GmbH übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Produkte zu einem bestimmten Verwendungszweck, sofern dieser nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Auch hierbei erklärt die Fa. CAD-TEC GmbH die entsprechende Eignung ausschließlich im Namen und Haftung der jeweiligen Patent- oder Markeninhaber, Entwickler oder Hersteller.
2. Im Gewährleistungsfall hat die Fa. CAD-TEC GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung oder wahlweise Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Fa. CAD-TEC GmbH fehl, bleibt das Recht des Bestellers/Käufers unberührt, Wandlung oder Minderung zu beanspruchen.
3. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und Mehraufwand, insoweit beides durch äußere Einflüsse, Handhabungsfehler, nicht von der Fa. CAD-TEC GmbH durchgeführte Änderungen und Anbauten und nicht von ihr genehmigte Dienstleistungen an den Produkten entstehen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass diese Handhabung für diesen gerügten Mängel nicht ursächlich war. Der Besteller/Käufer hat die fehlerhafte Ware auf eigene Gefahr binnen 14 Tagen ab Mängelrüge an die Fa. CAD-TEC GmbH zu versenden. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt dabei grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Rücksendung der als fehlerhaft gerügten Ware,
4. Für Folgeschäden und etwaige Nachbesserungen haften im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung jeweils die entsprechenden Hersteller. Eine Haftung der Fa. CAD-TEC GmbH ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.

XII. Haftung
1. Für Produkte, Anlagen oder sonstige Ware der Fa. CAD-TEC GmbH haftet diese nur nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes unter nachfolgenden Bedingungen:
a) Eine Haftung besteht nur für Produkte, für die sich die Fa. CAD-TEC GmbH ausdrücklich als Hersteller ausweist. Für Fremdteile oder Produkte anderer Hersteller, die in den Produkten der Fa. CAD-TEC GmbH als solche ausgewiesen sind, oder solche Fremdteile, die Fa. CAD-TEC GmbH nicht ausdrücklich als Hersteller in ihr Produkt einbezogen hat, besteht keine Haftung. Der Käufer/Besteller hat jedoch gegen die Fa. CAD-TEC GmbH einen Anspruch auf Erteilung der notwendigen Auskünfte, die er zur Geltendmachung seiner Ansprüche benötigt, insbesondere auch auf Bekanntgabe des Herstellers.
b) Eine Haftung der Fa. CAD-TEC GmbH für ihre Produkte, Anlagen bzw. Anlagenteile besteht grundsätzlich nur innerhalb der allgemein gültigen technischen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen/Standard zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Für Schäden und Fehler, die nach dem lnverkehrbringen der Produkte aufgrund neuer technischer Erkenntnisse und eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften entstehen, kann daher die Fa. CAD-TEC GmbH grundsätzlich nicht behaftet werden.
c) Eine Haftung der Fa. CAD-TEC GmbH wird grundsätzlich für alle Fälle ausgeschlossen, in denen Produkte, Anlagen, Anlagenteile der Fa. CAD-TEC GmbH nach dem Inverkehrbringen durch den Besteller/Käufer oder Dritten in irgendeiner Art und Weise technisch verändert wurden. Gleiches gilt für die Weiterverarbeitung der Produkte der Fa. CAD-TEC GmbH oder die Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, ohne eine ausdrückliche Freigabe oder Genehmigung des Herstellers oder der Fa. CAD-TEC GmbH.
d) Für die Verwirklichung sachspezifischer Gefahren oder gefährdender Eigenschaften von Produkten wird nicht gehaftet, wenn von Seiten der Fa. CAD-TEC GmbH oder des Herstellers ausdrücklich auf diese Gefahren hingewiesen oder seitens des Bestellers/Käufers oder Dritten solche Hinweise jedoch nicht beachtet wurden.
e) Der Geschädigte hat der Fa. CAD-TEC GmbH den Eintritt eines Schadensereignisses durch ein Produkt unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeigepflicht aus Gründen, die der Geschädigte zu vertreten hat, unterlassen, so besteht für weitere, nach dem Schadensfall entstandene Schäden und Folgeschadens keine Haftung.
2. Soweit die Fa. CAD-TEC GmbH Produkte, Erzeugnisse oder Teile von anderen Herstellern bezieht, ist der jeweilige Hersteller verpflichtet, die Fa. CAD-TEC GmbH von eventuellen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn das jeweilige Produkt zusammen mit einem Produkt, einer Anlage oder Anlageteilen des Herstellers weiterverarbeitet oder verbunden wird, es sei denn, die Fa. CAD-TEC GmbH macht sich die Herstellungseigenschaft ausdrücklich zu eigen.
3. Soweit Anlagen, Anlagenteile oder Einzelteile bzw. andere Produkte nicht durch die Fa. CAD-TEC GmbH hergestellt werden, ist die Fa. CAD-TEC GmbH grundsätzlich von jeglicher Produkthaftung entbunden, wenn sie dem Geschädigten innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Aufforderung den Hersteller oder diejenige Person benennt, die das Produkt hergestellt oder geliefert hat.
4. Die CAD-TEC GmbH GmbH schließt für sich eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung ihres Internet-Informationsangebotes entstehen können aus, soweit Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der CAD-TEC GmbH beruhen.
5. Soweit nicht ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt, besteht eine Haftung aus anderem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Fa. CAD-TEC GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen.

XIII. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäfts- beziehungen zugehenden Daten in unsere EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Adressmaterial und personenbezogenen Daten können zur Pflege der Kundenbeziehungen und zur Übermittelung im Zusammenhang der Auftragsabwicklung, soweit dies notwendig ist, auch an Dritte, z.B. Auslieferer verwendet werden.

XIV. Schlussbestimmungen
1. Der Käufer/Besteller darf Rechte aus einem Vertag mit Fa. CAD-TEC GmbH nur mit schriftlicher, vorheriger Zustimmung durch die Fa. CAD-TEC GmbH abtreten.
2. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser Bestimmung im Übrigen oder dieser Verkaufsbedingungen im Ganzen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn diese Verkaufsbedingungen eine Lücke aufweisen sollte.
3. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Groß-Gerau vereinbart. Ist der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die für den Firmensitz der Fa. CAD-TEC GmbH zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
4. Die Fa. CAD-TEC GmbH behält sich jedoch vor, auch an jedem gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Diese Vereinbarung sowie alle Verträge mit der Fa. CAD-TEC GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung Haager einheitlicher Kaufgesetze sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ICISGI ist ausgeschlossen.

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